Die Neuwahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2028 wurde termingerecht im Lausner Anzeiger publiziert. Bis zum Eingabetermin vom 08. April 2024, 12.00 Uhr, ist fristgerecht nur folgender Wahlvorschlag eingegangen
Die Neuwahlen des Ortsschulrats, einem Mitglied in den Schulrat der Regionale Musikschule sowie einem Mitglied in den Kreissekundarschulrat Liestal für die Amtsperiode vom 01. August 2024 bis 31. Juli 2028 wurde termingerecht im Lausner Anzeiger publiziert. Bis zum Eingabetermin vom 08. April 2024, 12.00 Uhr, sind fristgemäss folgende Wahlvorschläge eingereicht worden
Vom 23. Mai bis 9. Juni 2024 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2025 (gültig ab 15. Dezember 2024) im Internet publiziert auf www.öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Der Kanton prüft anschliessend die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hin-sichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
Im Lausner Anzeiger Nr. 06/2024 vom 26. April 2024 wurden Sie unter anderem über das Zustandekommen der Stillen Wahlen des Schulrats der regionalen Musikschule Liestal und des Sekundarschulrats Liestal in Kenntnis gesetzt. Bei dieser Publikation auf Seite 3 wurden leider die Namen von Fabienne Tschudin-Hodel und Thomas Imhof vertauscht.
Lausen ist eine moderne, aufstrebende Landgemeinde im mittleren Ergolztal mit einer Bevölkerung von über 5'900 Personen. Unseren Einwohnerinnen und Einwohnern stehen eine moderne Infrastruktur und ein eingespieltes Verwaltungsteam zur Verfügung. Wir suchen per 1. Juni 2024 oder nach Vereinbarung eine/n Sachbearbeiter/in im Bereich Steuern (m/w/d) (80 - 100 % Pensum)
Am Samstag, 04. Mai 2024, wird die SP Lausen einen weiteren Bring- und Holtag durchführen. Analog den Vorjahren wird die Aktion wiederum im Werkhof-Areal organisiert.
Information betreffend Stille Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 sowie Information betreffend Stille Wahl des Ortsschulrates, einem Mitglied in den Schulrat der Regionalen Musikschule sowie einem Mitglied in den Kreissekundarschulrat Liestal für die Amtsperiode vom 01. August 2024 bis 31. Juli 2028.
Auf die Vorauszahlung der Gemeindesteuern 2024 erhalten Sie einen Zins in der Höhe von 0.8 % p.a. Je eher Sie die Steuern also bezahlen, umso grösser ist Ihre Zinsgutschrift bis 30. September 2024.
Sollten Sie zusätzliche Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese mittels untenstehendem Link bestellen (Staatssteuer auswählen).
Der Termin für die Gesamterneuerungswahl der 7 Mitglieder des Gemeinderates für die neue Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2028 wurde auf den 03. März 2024 angeordnet und entsprechend publiziert. Innerhalb der Eingabefrist bis zum 02. Januar 2024 sind 7 Wahlvorschläge eingegangen.
Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 (Gemeinderat und Gemeindekommission) sowie § 3 der Gemeindeordnung.
Am Freitag, 29. September 2023 von 06:30 Uhr bis 20:30 Uhr wird über den Dyg ein Spezialbelag (microsil) eingebaut (siehe Skizze). Hierfür wird die Durchfahrt im besagten Zeitraum gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften Unterdorfstrasse 55 – 93 ist von der Mühlenbrücke gewährleistet. Die Zufahrt zum Mühlepark ist von Osten her auf einer maximalen Höhe von 2.30m beschränkt. Die Zufahrt zum Mühlepark ist via Mühlegasse uneingeschränkt möglich.
Sträucher, Hecken und Bäume sind Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen diese als Brutplatz,
Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen, auch
andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche.
Daher ist der starke Gehölzschnitt oder das vollständige Entfernen von Sträuchern
und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom
1. April bis 31. Juli zu vermeiden.
Das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde ist bekannt. Ab 2024 kann an den Schaltern der
Gemeinden und Städte exklusiv die «Spartageskarte Gemeinde» gekauft werden. Das neue Angebot
orientiert sich an der bekannten Spartageskarte des öV: Es steht den Kundinnen und Kunden
in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Ausgegeben
wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket. Die Kontingentierung je Kommune
sowie die Einschränkung auf die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner entfallen. Damit
erhalten auch nicht-digitalaffine Kundinnen und Kunden Zugang zur ÖV-Sparwelt.
Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein
Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar
2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt
werden. Die beiden Videos sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des
Kantons abrufbar
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