Gemeinde Lausen
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LUEK - Lausner Umwelt-, Energie- und Entsorgungs­kommission

Aufgaben der Kommission

Der Umwelt- und Klimaschutz gehört seit Jahren mit zu den wesentlichen Aufgaben des Gemeinderates Lausen. In diesem Zusammenhang hat er zu ressortübergreifenden Bearbeitung von Klima-, Energie- und Umweltfragen mit der Lausner Umwelt-, Energie- und Entsorgungskommission (LUEK) ein eigenes Gremium mit Fachpersonen aus verschiedenen Sparten eingesetzt. Deren Mitglieder werden durch den Gemeinderat bestimmt. Die Kommission ist beratend und kann ihm Anträge stellen.

Aufgaben Schwerpunkte bilden unter anderem die Festlegung der kommunalen Förderbeiträgen auf Basis des kantonalen Energiepaketes, die laufende Optimierung der Entsorungs- und Verwertungsmöglichekiten von "Abfällen" und Förderung der Nachhaltigkeit im Bereich Natur, Biodiversität.

Neben der fachlichen Beratung gehört die Öffentlichkeitsarbeit zum Aufgabengebiet der LUEK. So ist sie jeweils am Lausner Märt mit breitgefächerten Angebote und Themen aktiv vertreten und leistet auf diese Weise im Auftrag der Gemeinde einen Beitrag, das Bewusstsein für umwelt- und klimapolitische Fragen und Problemstellungen in der Bevölkerung zu fördern. Mittels Artikeln im Lausner Anzeiger wird ausserdem aufgezeigt, wie die Gemeinde heute umweltschonende und klimafreundliche Projekte von Privatpersonen und der öffentlichen Hand unterstützt. Dazu gehören auch die in regelmässigen Abständen erscheinenden Energiespar-Tipps. Als Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist die Aktion zur Bekämpfung von Neophyten zu sehen, welche jeweils im Juni stattfindet.

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Das Label Energiestadt ist ein wesentliches Element des Qualitätsmanagements für die Umsetzung der Energie- und Umweltpolitik in einer Gemeinde. Mit dem vorgegebenen strukturierten Vorgehen plant die Gemeinde ihre Aktivitäten nach umweltbewussten Kriterien und ist Vorbild für ihre Wohnbevölkerung.

Am 4. Februar 2002 wurde der Gemeinde Lausen erstmals das Label als Energiestadt überreicht. Sie handelte nach Vorgaben der Energiestadt und verfolgte die gesteckten Energiestadtziele. Die Gemeinde reagierte auf energiepolitische Angelegenheiten sehr sensibel und setzte sich mit vielen verschiedenen Energiethemen auseinander. Die daraus resultierenden vielfältigen Aufgaben im Energie- und Umweltbereich überstiegen das Aufgabenspektrum der damals eingesetzten Abfallkommission. Die Kommission wurde erweitert bzw. neu gebildet zur Lausner Umwelt-, Energie- und Entsorgungskommission (LUEK).

Während der Dauer der Mitgliedschaft in der Organisation Energiestadt wurde die Berechtigung, das Label zu tragen, turnusgemäss im Rahmen einer Rezertifizierung (2006, 2010, 2014) von neuem erworben. Die 2018 anstehende Rezertifizierung wurde nicht mehr durchgeführt. Die Kosten und der beträchtliche Zeitaufwand für die letzte Zertifizierung, die im Jahre 2014 durchgeführt wurde, gaben jedoch Anlass, um das Energiestadt-Label als solches grundsätzlich zu hinterfragen. Der Gemeinderat wie auch die LUEK sind zum Schluss gekommen, dass auch bei einem Austritt aus der Organisation Energiestadt die energiepolitischen Zielsetzungen eingehalten werden. Diese Energiestadt-Aufgabe übernimmt in erster Linie künftig die LUEK. Ziele, welche im bestehenden Katalog der energiepolitischen Zielsetzungen noch nicht erreicht sind, werden zwingend weiterverfolgt. In jedem Fall soll der bisher erreichte, energiepolitische Stand der Gemeinde Lausen bestehen bleiben, weiterhin gepflegt und im Rahmen der bestehenden Ressourcen ausgebaut werden. Nicht zuletzt auch soll das Verhalten der Gemeinde Lausen weiterhin ihre Vorbildwirkung für die Bevölkerung beibehalten.

Energieförderbeiträge 2023

Die Gemeinde hat 2023 folgende Energieförderbeiträge an Private ausgerichtet:

KategorienObjekteInvestitionen CHF **Kanton CHFGemeinde CHF
Wärmedämmung Gebäudehülle Einzelbauteile4415'989.0055'590.005'589.00
Energieanalysen MFH, Gebäudeanalysen EFH, MFH, GEAK plus13'000.001'000.00500.00
Photovoltaik-Anlagen20556'796.850.0046'720.00
Sonnenkollektor-Anlagen00.000.000.00
Wärmepumpen10413'897.0078'460.007'846.00
Anschluss an ein Wärmenetz00.000.000.00
Holzenergie00.000.000.00
Total ausbezahlte Fördergelder341'389'682.85135'050.0060'655.00

**Es sind nicht alle Investitionen bekannt.

Archiv Energieförderbeiträge
2024
2023
 2019
2015

Thema: Fernwärmezentrale EBL

Thema: Primeo Energie 
Thema: Besuch Regioenergie

Thema: Besuch Innorecycling

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Biodiversität in Lausen

Artenreiche Wiesen und Grünflächen, naturnahe Hecken, revitalisierte Gewässer, lebendige Gärten, begrünte Fassaden und Dächer – mehr Biodiversität ist überall möglich.
Verschiedene Lebensräume im Siedlungsraum sind nicht nur wichtig für die Biodiversität, sondern auch für die Lebensqualität des Menschen. Vor der eigenen Haustüre ein Stück Natur zu erleben, fördert die Gesundheit.

Was ist Biodiversität?

Begriff für den Artenreichtum von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen, die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die Wechselwirkungen innerhalb und zwischen diesen Ebenen. [Landschaftskonzept Schweiz, BAFU 2020]

Bedeutung für Insekten, Bienen

Blütenreiche Lebensräume sind eine wichtige Nahrungsquelle für zahlreiche Kleintiere wie Schwebfliegen, Tagfalter oder Wildbienen. Wiesen, Ruderalflächen und Säume mit einem grossen Blütenangebot fördern deshalb eine reiche Insektenwelt. 

Viele Tierarten können das Blütenangebot aber nur dann voll nutzen, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft Kleinstrukturen (Totholz, Wurzeln, Steine) vorkommen, die als Verstecke oder Nistplätze dienen. Ein Fünftel aller einheimischen Wildbienenarten nistet in bereits existierenden Hohlräumen. Für die meisten dieser Arten bilden Insektenfrassgänge in Totholz die wichtigsten Nistplätze.

Projekt Biodiversität im Siedlungsraum

Im Umfeld der gemeindeeigenen Gebäude, an Strassenrändern und Borden, auf öffentlichen Wegen gibt es zahlreiche Grünflächen. Wir lassen diese Flächen durch das spezialisierte Unternehmen nateco hinsichtlich Biodiversität bewerten. Daraus resultieren Vorschläge für die Aufwertung einzelner Flächen, siehe separate Seite.

Siedlungen mit naturnahen Grünflächen und vielen Strukturelementen können eine überraschend hohe Biodiversität beherbergen.

Wie kann ich in meinem Garten Biodiversität fördern?

  • Durch Anlegen eines ‘naturnahen’ Gartens
  • Durch Anlegen einer Blumenwiese
  • Durch Anlegen von Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen, offene Boden-stellen, unverputzte Mauern, aber auch abgestorbene Pflanzenstängel und Totholz) als Versteck sowie für Schlaf- und Überwinterungsplätze.

Ein ‘naturnaher Garten’ (nicht ‘Naturgarten’) ist ein Ort, wo der Mensch gestaltend eingreifen darf und soll, um seine Ideen und Wünsche zu verwirklichen. Im naturnahen Garten hat also auch eine Zierpflanze ihren Platz.

Naturnaher Garten heisst:

  • der Natur Raum und Zeit lassen, nicht alles planen, auf Zufälliges spontan reagieren
  •  ein Nebeneinander von Zulassen und Eingreifen, Dynamik und Abwechslung
  • hauptsächlich einheimische und standortgerechte Arten
  • ressourcenschonender Umgang mit Baumaterialien
  • kein Einsatz von Dünger und Pestiziden
  • Strukturreichtum
Wussten Sie, dass der Einsatz von Herbiziden auch im privaten Bereich zur Bekämpfung von Unkraut seit 2001 verboten ist.

Invasive Neophyten (Gebietsfremde Pflanzen, Problempflanzen)

Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die erst seit der Entdeckung Amerikas bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt bedeutet Neophyten «neue Pflanzen».

In der Schweiz haben sich rund 550 Arten angesiedelt. Die Mehrheit dieser gebietsfremden Pflanzen ist gut in unsere Umwelt integriert und hat die heimische Flora bereichert (z.B. die Rosskastanie oder das Kleine Springkraut). Einige wenige der neuen Pflanzen können sich invasiv verhalten. Diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten. Sie breiten sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind gefährlich für unsere Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen.

Zurzeit gelten in der Schweiz 41 Arten als nachweislich schädliche invasive Neophyten und 17 Arten als potenziell schädliche invasive Neophyten. Demnach sind nur etwa 10% der in der Schweiz vorkommenden Neophyten Problempflanzen.


Nächster Neophytentag:

18. Juni 2025 ( Ausweichdatum 25. Juni 2025)

2024
2023
2022
2021