Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation der Waldbaulinie auf der Parzelle Nr. 1476 durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom Freitag, 15. März 2024 bis Montag, 15. April 2024.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag und Donnerstag 10.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Dienstag 07.30-12.00/14.00-17.00 Uhr, Mittwoch 10.00-12.00/14.00-18.00 Uhr sowie Freitag 10.00-12.00/14.00-16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) oder auf der Homepage der Gemeinde Lausen, unter www.lausen.ch – Aktuelles eingesehen werden.
Allfällige Einwände, Wünsche oder Vorschläge zur Planung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lausen, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen zu richten.
Auf die Vorauszahlung der Gemeindesteuern 2024 erhalten Sie einen Zins in der Höhe von 0.8 % p.a. Je eher Sie die Steuern also bezahlen, umso grösser ist Ihre Zinsgutschrift bis 30. September 2024.
Sollten Sie zusätzliche Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese mittels untenstehendem Link bestellen (Staatssteuer auswählen).
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen