Aktuelles

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum: Information vom Amt für Wald beider Basel
Bitte beachten Sie die Bestimmungen für Eigentümer von nicht betriebsplanpflichtigem Waldeigentum.Stelleninserat Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Werkhof
Bitte beachten Sie das beiliegende Stelleninserat für die offene Stelle im Werkhof der Gemeinde Lausen.
Mitteilung: Vorsicht bei Waldbesuchen
Wald ist ein Naturraum. Wer ihn betritt, begibt sich in eine Umgebung mit unterschiedlichen Gefahren und tut dies freiwillig. Für die eigene Sicherheit sind in erster Linie die Waldbesuchenden selber verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie untenstehend.
Öffentliche Mitwirkung: Mutation Grundwasserschutzzone Bifang, Gemeinde Lausen
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation Grundwasserschutzzone Bifang durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Vitaparcours und Rastplatz gesperrt
Aufgrund Sturmschäden ist der Vitaparcours sowie der dazugehörige Rastplatz bis auf weiteres nicht zugänglich.


