Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Osterfeiertage von Gründonnerstag, 28. März 2024, bis Ostermontag, 1. April 2024, durchgehend geschlossen. Ab Dienstag, 02. April 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für Fragen in Zusammenhang mit einem Todesfall gibt Ihnen der Anrufbeantworter, unter Tel. 061 926 92 60, entsprechend Auskunft.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern.
Wir freuen uns schon jetzt auf die gemeinsamen Stunden und danken allen, welche sich an unserem Frondiensttag für einige Stunden in den Dienst der Gemeinde stellen und an diesem Samstag der Einladung folgen.
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation der Waldbaulinie auf der Parzelle Nr. 1476 durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom Freitag, 15. März 2024 bis Montag, 15. April 2024.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag und Donnerstag 10.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Dienstag 07.30-12.00/14.00-17.00 Uhr, Mittwoch 10.00-12.00/14.00-18.00 Uhr sowie Freitag 10.00-12.00/14.00-16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) oder auf der Homepage der Gemeinde Lausen, unter www.lausen.ch – Aktuelles eingesehen werden.
Allfällige Einwände, Wünsche oder Vorschläge zur Planung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lausen, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen zu richten.
Auf die Vorauszahlung der Gemeindesteuern 2024 erhalten Sie einen Zins in der Höhe von 0.8 % p.a. Je eher Sie die Steuern also bezahlen, umso grösser ist Ihre Zinsgutschrift bis 30. September 2024.
Sollten Sie zusätzliche Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese mittels untenstehendem Link bestellen (Staatssteuer auswählen).
Die Neuwahl des Gemeinderates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wurde termingerecht im Lausner Anzeiger publiziert. Bis zum Eingabetermin vom 02. Januar 2024 (12.00 Uhr) sind fristgemäss folgende Wahlvorschläge eingereicht worden
Der Termin für die Gesamterneuerungswahl der 7 Mitglieder des Gemeinderates für die neue Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2028 wurde auf den 03. März 2024 angeordnet und entsprechend publiziert. Innerhalb der Eingabefrist bis zum 02. Januar 2024 sind 7 Wahlvorschläge eingegangen.
Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 (Gemeinderat und Gemeindekommission) sowie § 3 der Gemeindeordnung.
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