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Standbewilligung

Das Benützen von Allmend (öffentlichem Grund) über ihre Zweckbestimmung hinaus (gesteigerter Gemeingebrauch) ist bewilligungspflichtig. Als bewilligungspflichtige Benützung werden folgende Tätigkeiten angesehen:

  • Geldsammlungen aller Art
  • Informations- und Verkaufsstände oder Veranstaltungen oder Ausstellungen für vorwiegend kommerzielle Zwecke.
  • Strassenumzüge, politische Kundgebungen, Demonstrationen.
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Zentrale Dienste
Gesuch (Bewilligungspflichtige Veranstaltungen)
Veranstaltungen / Sport

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