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Allmendbeanspruchung

Die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) für Bauinstallationen, Abladen und Lagern von Baumaterialen usw. ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Kontaktstelle ist die Abteilung Bau und Unterhalt.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie dies mit den entsprechenden Unterlagen an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Lausen
Bau und Unterhalt
Grammontstrasse 1
4415 Lausen

bau-unterhalt@lausen.ch

Bau und Unterhalt
Baubewilligung

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