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Kleinbaugesuch

§ 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen. Der Gemeinderat erteilt die entsprechende Baubewilligung:

Freistehende Kleinbauten (z.B. Garten-/Gewächshäuser) ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50m ab bestehendem Terrain aufweist. Diese Anlagen unterliegen im Übrigen den Vorschriften des Baugesetzes, den Bauvorschriften der Gemeinde sowie der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz.

  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
  • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers
  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
  • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

Es müssen gemäss GRB Nr. 467 vom 20. Mai 1997 folgende Punkte beachtet werden:

  • Dachformen wie Pult-, Flach- und Satteldach sind möglich, ausgenommen Flachdächer in der Kernzone.
  • Die Bauanzeige an die Anstösser erfolgt durch die Gemeinde Lausen, Abteilung Bau und Unterhalt. Das Auflageverfahren dauert 10 Tage. Wenn die schriftliche Kenntnisnahme der Nachbar-Parzellen mit den Baueingabeplänen vorgelegt wird, wird kein Auflageverfahren durchgeführt.
  • Kleinbauten als Anbauten mit einer Öffnung (Verbindung zum Gebäude) unterliegen der kantonalen Bewilligungspflicht. Hierfür ist also ein Baugesuch an das Bauinspektorat Baselland, Liestal einzureichen. Kleinbauten dürfen nicht an Haupt- oder Nebenbauten angebaut werden. Sie müssen selbständig und frei stehen. Dann können Sie vom Gemeinderat bewilligt werden.

Das Baugesuchsformular für Kleinbauten finden Sie unten angefügt.

Bau und Unterhalt
Bauinspektorat Kanton BL
Baubewilligung

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