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Pass und Identitätskarte

Pass oder Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)
Das Passbüro ist die kantonale Anlaufstelle für Schweizer Bürger/innen, welche Reiseausweise benötigen. Beim Passbüro in Liestal oder auch in Basel, können Schweizer Reisepässe einzeln oder kombiniert mit der Identitätskarte nach Terminvereinbarung beantragt werden.

Falls Sie nur eine Identitätskarte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zentrale Dienste.

Identitätskarte
Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vor. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.


Ausweisantrag für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft ("bevormundete Personen") sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten. Es ist eine Einwilligungserklärung durch die sorgeberechtigte/n Person/en vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen und mit den nötigen Unterlagen vorzulegen. Dies gilt auch für unverheiratete Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht.

Passfoto
Das Foto für die ID-Karte wird direkt bei der Antragstellung am Schalter gratis erstellt. Es wird daher kein eigenes Foto mehr benötigt. Mitgebrachte Fotos können nicht berücksichtigt werden.

Lieferfrist
In der Regel maximal 10 Arbeitstage. Der Ausweis wird innerhalb dieser Frist per Einschreiben zugestellt.

Verlust oder Diebstahl der alten Ausweise
Die Inhaberin oder der Inhaber des Ausweises/der Ausweise hat den Verlust zuerst einer Polizeidienststelle mitzuteilen. Falls der Verlust schon im Ausland angezeigt wurde, muss er zusätzlich noch in der Schweiz gemeldet werden. Es können erst neue Ausweise ausgestellt werden, wenn die Verlustanzeige vorliegt.

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