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Bescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis)

Der Heimatausweis ist eine befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist. Er wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde ohne Absicht des dauernden Verbleibs ausgestellt.

Die Bescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Zentrale Dienste und wird in der Regel für den Besuch einer Schule oder für den Aufenthalt in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt benötigt.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Gerne erhalten Sie, auf Wunsch, den Heimatausweis auch auf Rechnung. Bei Rechnungsstellung wird zusätzlich eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von insgesamt CHF 10.00 erhoben.

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CHF 10.00
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