Wärmepumpen zwischen Bau- und Strassenlinie
Es werden immer mehr fossile Heizungen (Oel und Gas) durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen ersetzt.
Aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen bis zu einem Volumen von 2 m3 unterstehen seit dem 1. Juli 2022 einer Meldepflicht.
Eine Baubewilligung ist bei aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen erforderlich, wenn:
- das Volumen der Wärmepumpe grösser als 2 m3 ist
- die Wärmepumpe in einer Kern-, einer Ortsbildschutz- oder einer Denkmalschutzzone erstellt wird
- die Wärmepumpe an einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung oder in der unmittelbaren Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals erstellt wird
Für innen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen besteht weder eine Melde- noch eine Baubewilligungspflicht.
Die Meldung resp. das Baugesuch einer aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpe muss beim Bauinspektorat Liestal eingereicht werden.
Gegenüber den benachbarten Grundstücken ist bei Wärmepumpen ein Grenzabstand von 2.0 m einzuhalten. Falls dieses Mass unterschritten werden soll, ist die schriftliche Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers erforderlich. Soll die Wärmepumpe zwischen Bau- und Strassenlinie erstellt werden, ist die schriftliche Genehmigung des Strasseneigentümers einzuholen.
An der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2024, Geschäfts-Nr. 475 hat der Gemeinderat wie folgt beschlossen:
://: Bei öffentlichen Strassen in Lausen gilt folgendes:
Luft-/Wasser-Wärmepumpen werden zwischen Bau- und Strassenlinien grundsätzlich nicht bewilligt. Eine Ausnahmebewilligung ist nur möglich, wenn es nachweislich keine andere technische Lösung gibt. In einem solchen Fall muss ein Mindestabstand von 2.0 m bis zur Strassenlinie eingehalten und die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.