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Berufsbeistandschaften

Eine Beistandschaft wird zum Wohle und zum Schutz einer hilfsbedürftigen Person durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichtet. Die gesetzlichen Grundlagen des Erwachsenenschutz- und Kindesschutzes finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB).

Die Berufsbeistandschaft nimmt

  • Gefährdungsmeldungen entgegen
  • führt Abklärungen im Auftrag der KESB durch
  • führt Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutz


Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
Soziale Dienste
Soziale Sicherheit

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