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Gemeinde Lausen

Planauflage: Lausner Kindergärten / Bewilligung für nichtforstliche Kleinbaute

23. Jun 2025

Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2025 das Gesuch der Lausner Kindergärten bewilligt. Gestützt auf § 16 kantonale Waldverordnung liegt der Beschluss vom 27. Juni 2025 bis 07. Juli 2025 während zehn Tagen öffentlich auf.

Lausner Kindergärten / Bewilligung für nichtforstliche Kleinbaute

Gesuchsteller:           Lausner Kindergärten, v.d. Schule Lausen, Unterdorfstrasse 11, 4415 Lausen

Projekt:                         Betrieb eines Waldkindergartenplatzes Edleten, Parzellen Nr. 673 und 1433, Lausen

Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2025 das Gesuch bewilligt. Gestützt auf § 16 kantonale Waldverordnung liegt der Beschluss vom 27. Juni 2025 bis 07. Juli 2025 während zehn Tagen öffentlich auf.

Dieser Entscheid des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist durch Beschwerde beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, angefochten werden.

Der Plan kann während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag 09.30 - 12.00/14.00 - 17.00, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 09.30 - 12.00/14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 09.30 - 13.00 Uhr sowie Freitag 09.30 - 12.00/14.00 - 16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) oder unter www.lausen.ch eingesehen werden.

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