Gemeinde Lausen

Todesfall

Persönliches

Für die Bestattung von Lausner Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Lausen zur Verfügung. Grundlagen sind das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement und die Bestattungsordnung.

Verstirbt eine in Lausen wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie mit der Abteilung Einwohnerdienste einen Termin.

Die Abteilung Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit.

Die Abteilung Einwohnerdienste informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht persönlich mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen.

https://www.ch.ch/de/todesfall
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Todesfall
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Einwohnerdienste

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