Für einzelne Anlässe (z.B. Vereinsanlässe mit Getränkeausschank und Verkauf von Esswaren) ausserhalb eines Restaurationsbetriebs ist ein Gelegenheitswirtschaftspatent/Freinachtspatent nötig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses erteilt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24 Uhr dauern.
Sie können das Formular "Gesuch Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung" herunterladen und ausgefüllt den Zentralen Diensten einreichen. Freinachtpatente werden nur im Zusammenhang mit einem Gelegenheitswirtschaftspatent benötigt.
Auflage zum Jugendschutz
Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die gesamtschweizerisch einheitlichen Regelungen gemäss der Lebensmittelverordnung des Bundes (LMV).
Gemäss Art. 37a der Lebensmittelverordnung (LMV) ist die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 16 Jahren verboten. Zudem müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, die auf dieses Abgabeverbot sowie auf die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das Jugendschutz-Plakat in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola oder Lotto wenden Sie sich an die Sicherheitsdirektion BL, Bewilligungen.