Öffentliche Mitwirkung: Mutation Grundwasserschutzzone Bifang, Gemeinde Lausen
09. Aug 2026
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation Grundwasserschutzzone Bifang durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom Montag, 10. August 2026 bis Donnerstag, 10. September 2026.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag 09.30-12.00/14.00-17.00 Uhr, Dienstag 07.30-12.00 Uhr, Mittwoch 09.30-12.00/14.00-18.00, Donnerstag 09.30-13.00 Uhr sowie Freitag 09.30-12.00/14.00-16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) oder auf der Homepage der Gemeinde Lausen, unter diesem Beitrag eingesehen werden.
Allfällige Einwände, Wünsche oder Vorschläge zur Planung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lausen, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen zu richten.
Schutzzonenplan
Schutzzonenreglement
Ergänzungen zum Schutzzonenreglement
Konfliktplan
Planungsbericht