Familienergänzende Betreuung (Betreuungsgutscheine)
Die Gemeinde Lausen führt per 1. Januar 2020 Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung ein. Eltern aus Lausen, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, können finanzielle Unterstützung in Form von sogenannten Betreuungsgutscheinen beantragen. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom massgebenden Einkommen. Die Berechnung erfolgt durch die Gemeinde.
Ob und wie hoch die finanzielle Unterstützung in Form der Betreuungsgutscheine ausfällt, ist von verschiedenen Punkten abhängig. Diese sind dem Reglement über die Familienergänzende Betreuung und der integrierten Vollzugsverordnung zu entnehmen.
Nachstehend die wichtigsten Punkte daraus:
Anspruchsbedingungen
- Wohnsitz in der Gemeinde Lausen
- Erwerbspensum bei Paaren gemeinsam mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden mindestens 20 %. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden: Ausbildungen (Studium, Lehre, Weiterbildung etc.), Bezug von Arbeitslosentaggeldern
- Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Ihr Kind im Vorschulalter bis und mit Primarschulstufe
- Massgebendes Einkommen unter 90'000 Franken
Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen ergibt sich aus:
- den Einkünften gemäss Ziff. 399 der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung Staatssteuer
- 20 % Vermögenszuschlag gemäss Ziff. 899 der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung Staatssteuer, des Reinvermögens über CHF 100‘000.00
- abzüglich des Sozialabzugs der Bundessteuer gemäss Ziff. 750 der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung pro minderjähriges Kind im gleichen Haushalt lebend
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung unter 061 926 92 60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zentrale-dienste@lausen.ch.