22. Mär 2024
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation der Waldbaulinie auf der Parzelle Nr. 857 durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.