In Ausnahmefällen kann die Wiederholung des zweiten Kindergartenjahres in Betracht gezogen werden.
Ein verzögerter Übergang in die Primarschule wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Der Heilpädagogische Dienst im Kindergarten (HPKG) ist grundsätzlich miteinzubeziehen. Bei Einigkeit resp. Sicherheit ist keine weitere Abklärung zwingend. Ansonsten ist eine weitere Fachstelle beizuziehen (Beratung SPD/KJP). Die Wiederholung des 2. KG-Jahres findet i.d.R. ohne weitere Unterstützung durch den HPKG und je nach Situation in einem anderen Kindergarten statt.
Die Kindergartenlehrperson Ihres Kindes oder die Schulleitung stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.