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Behörden

Behörden bestehen aus mindestens drei Mitgliedern, sind zu selbständigen Entscheiden befugt und werden alle vier Jahre im Rahmen einer Gesamterneuerungswahl an der Urne bestellt. Lausen kennt als Behörden neben dem Gemeinderat die Sozialhilfebehörde und den Ortsschulrat. Im Weiteren wählen die Stimmberechtigten einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Kreissekundarschulrat Liestal und den Schulrat der Regionalen Musikschule Liestal.

Die Sozialhilfetätigkeit hat zur Aufgabe, persönlicher Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbständigkeit und die Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern. Alle Massnahmen der Sozialhilfe haben die Würde der Betroffenen zu respektieren.
Die Sozialhilfetätigkeit wird durch die Sozialhilfbehörde und die Sozialberatung ausgeübt. Die Sozialhilfebehörde stellt sicher, dass alle hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen fachgerecht beraten und im erforderlichen Umfang unterstützt werden; regelt die Rechte und Pflichten der bedürftigen Personen nach Massgabe des übergeördneten Rechts sowie in Form von Verfügungen; ist fachlich im Sozialhilfebereich vorgesetzte Behörde der Sozialberatung.

NameFunktionKontakt
Blatter MarcelPräsidentpraesidiumshb@lausen.ch
Abt-Wanner PetraMitglied
Avondo-Thommen NicoleMitglied
Schmidt-Berchtold KathrinMitglied
Thüring NicoleDelegierte Gemeinderat

Der Schulrat ist gemäss neuem Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft für sämtliche Belange im Bereich Schule auf Primarstufe und Kindergarten zuständig.

NameFunktionKontakt
Caramel-Eggermann SimonePräsidentinschulrat@lausen.ch / 076 565 05 88
Brodbeck RomanVize-Präsident/in
Dietrich AstridMitglied
Hirt TinaMitglied (delegierte Gemeinderätin)
Strübin-Altermatt RebeccaMitglied
Tschudin DominiqueMitglied
Zimmerli-Scheuble ClaudiaProtokollführerin/Aktuarin

Für die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen hat sich Lausen der Regionalen Musikschule Liestal (RML) angeschlossen. Ihr steht der Schulrat der Regionalen Musikschule Liestal vor, wobei die Gemeinde Lausen eine Vertreterin oder einen Vertreter delegieren kann. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre zusammen mit den anderen Schulbehörden.

NameFunktionKontakt
Imhof ThomasMitglied

Während Kindergarten und Primarschule zu den Aufgaben der Einwohnergemeinde zählt, obliegt die Sekundarschulstufe dem Kanton. Unsere älteren Schülerinnen und Schüler besuchen die Kreissekundarschule in Liestal. Ihr steht der Kreissekundarschulrat Liestal vor, wobei die Gemeinde Lausen eine Vertreterin oder einen Vertreter delegieren kann. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre zusammen mit den anderen Schulbehörden.

NameFunktionKontakt
Wyss PhilippMitglied

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