28. Feb 2022
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.