| Urnenstandort |
Wahllokal in der Gemeindeverwaltung: 1. Stock Gemeindehaus, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen |
| Urnen Öffnungszeiten |
Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.Baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das erhaltene Kuvert und kleben es zu. Sie erleichtern dem Wahlbüro die Arbeit, wenn Sie die zusammenhängenden Stimmzettel nicht voneinander trennen.
- Legen Sie nun dieses Kuvert in das Stimmrechts-Kuvert.
- Verschliessen Sie das Stimmrechts-Kuvert und unterschreiben Sie es vorne links.
- Streichen Sie Ihre Zustelladresse mit einem Kreuz durch.
- Werfen Sie das Stimmrechts-Kuvert frankiert in einen Postbriefkasten bis am Mittwoch vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag oder bringen Sie es zum Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Das Stimmrechts-Kuvert muss bis 17.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag auf der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Stimmrechts-Kuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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