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Urnenstandort Wahllokal in der Gemeindeverwaltung: 1. Stock Gemeindehaus, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen
Urnen Öffnungszeiten Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.Baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das erhaltene Kuvert und kleben es zu. Sie erleichtern dem Wahlbüro die Arbeit, wenn Sie die zusammenhängenden Stimmzettel nicht voneinander trennen.
  3. Legen Sie nun dieses Kuvert in das Stimmrechts-Kuvert.
  4. Verschliessen Sie das Stimmrechts-Kuvert und unterschreiben Sie es vorne links.
  5. Streichen Sie Ihre Zustelladresse mit einem Kreuz durch.
  6. Werfen Sie das Stimmrechts-Kuvert frankiert in einen Postbriefkasten bis am Mittwoch vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag oder bringen Sie es zum Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Das Stimmrechts-Kuvert muss bis 17.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag auf der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Stimmrechts-Kuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist




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